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Eventlocations: Sicherheit und Brandschutz

Besonders im Bereich von Sicherheit und Brandschutz müssen sich Inhaber und Betreiber von Eventlocations an Auflagen und Bestimmungen halten. Diese Vorgaben sind im Sinne von Gästen und Betreibern und stellen die Sicherheit der Personen sicher, die sich am Versammlungsort aufhalten. Ein detailliert ausgearbeitetes Sicherheits- und Brandschutzkonzept verhilft so nicht nur den Gästen zu einem sorgenfreien Aufenthalt, sondern auch Mitarbeitern und Betreibern der Eventlocation, die sich so voll und ganz um das Wohl der Gäste kümmern können. 

Brandschutzbestimmungen für Versammlungsorte

Eventlocations gelten als Versammlungsorte, an denen folglich viele Menschen aufeinandertreffen. Bricht hier ein Brand aus, kann dies verheerende Folgen haben. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte hier schon vor Jahrzenten fest: „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)

Mit dem Glück spielen sollte also nicht im Sinne von Inhaber oder Betreiber liegen. Vielmehr sollte die Sicherheit aller anwesenden Personen stets oberste Priorität besitzen. Damit dies bestmöglich gewährleistet ist, sollte das Brandschutz- und Sicherheitskonzept detailliert von einem Brandschutzbeauftragten ausgearbeitet werden. Darin ist geregelt: 

  • wie Brände verhindert werden können
  • wie die Ausbreitung von Bränden abgewendet wird
  • mit welchen Maßnahmen im Falle eines Brandes Leben gerettet werden
  • auf welche Weise effiziente Löscharbeiten vorgenommen werden
  • wie Sachschäden verringert werden

Der präventive Brandschutz steht also bei einem Sicherheits- und Brandschutzkonzept im Vordergrund, dennoch muss ebenso geregelt werden, wie das Vorgehen im Brandfall auszusehen hat. 

Sicherheit dank Brandschutzordnung

Damit bei Veranstaltungen und Events stets die bestmögliche Sicherheit gewährleistet ist, gilt eine für jede Location individuell erstelltes Brandschutzkonzept. Hier sind Regeln festgehalten, die im Brandfall gelten. Damit auch aktuelle Bestimmungen und Auflagen stets berücksichtigt werden, muss diese Brandschutzverordnung alle zwei Jahre überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden. Die Brandschutzordnung gilt dann für alle im Gebäude befindlichen Personen. Also nicht nur für Gäste, sondern ebenso für Mitarbeiter oder den Brandschutzbeauftragten selbst. Enthalten ist neben praktischen Hinweisen im Brandfall auch der Flucht- und Rettungsplan

  1. Ruhe bewahren
  2. Brandmeldung über den Notruf 112
  3. Bringen Sie sich in Sicherheit
  4. Löschversuche unternehmen

Im Brandfall gilt stets: Ruhe bewahren und weder sich noch andere in Gefahr bringen. Es gilt, sich hier voll und ganz auf die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu verlassen. 

Effektiver Brandschutz in Eventlocations

In der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist der Bau und Betrieb von Eventlocations und Versammlungsstätten geregelt. Dies betrifft alle Versammlungsorte, die Platz für mehr als 200 Besucher bieten. Dazu gehören neben geschlossenen Räumlichkeiten auch Versammlungsstätten im Freien, die mehr als 1000 Personen fassen oder auch Sportstadien. Die Verordnung regelt hier beispielsweise die Rettungswege und welche Feuerlöscheinrichtungen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen vorhanden sein müssen. 

Die Vorschriften und Regelungen zum Thema Brandschutz sind umfangreich und unterliegen ständigen Anpassungen. Brandschutzbeauftragte müssen sich aus diesem Grund stets weiterbilden. Hierzu gibt es umfangreiche Seminare, in denen das Thema Brandschutz und Sicherheit stets auf dem aktuellsten Stand vermittelt wird, Änderungen und deren Auswirkungen auf bestehende Brandschutzkonzepte umfassend besprochen werden. Ein ausgearbeitetes Sicherheits- und Brandschutzkonzept ist für Eventlocations nicht nur unumgänglich, es ist zugleich eine Investition in das eigene Unternehmen. Denn so sind nicht nur die örtlichen Gegebenheiten auf mögliche Brände optimal vorbereitet, sondern auch alle Mitarbeiter, die den Gästen so unvergessliche Momente in der Lokalität bereiten können. 

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