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Heiraten – Ja oder Nein? Vorteile und Nachteile einer Eheschließung

Heiraten – Ja oder Nein?

Heiraten ist für viele Paare ein großer Schritt und ein lang ersehnter Traum in der Partnerschaft. Andere wiederum legen keinen großen Wert auf einen Trauschein. In diesem Artikel haben wir Vorteile und Nachteile der Ehe zusammengefasst und geben einen Überblick welche Überlegungen Sie vor einer Eheschließung anstellen sollten – sowohl auf emotionaler als auch auf rationaler Ebene.

Rechte und Pflichten bei einer Eheschließung

Auch wenn die Ehe in der Gesellschaft heutzutage nicht mehr den gleichen Stellenwert hat wie früher, werden Ehe und Familie durch das Grundgesetz geschützt. Das bedeutet, dass Eheleute vor dem Gesetz bestimmte Rechte wie zum Beispiel das gesetzliche Erbrecht, aber auch Pflichten wie die Unterhaltspflicht besitzen. Eine Heirat bedeutet dem Partner in guten wie in schlechten Zeiten beizustehen und dies auch schriftlich zu bekräftigen.

Steuerliche Vorteile bei einer Hochzeit

Vor allem wenn ein Ehepartner deutlich weniger verdient als der andere, lassen sich durch eine Hochzeit erhebliche Steuerbeiträge sparen. Verheiratete Paare können beim Ehegattensplitting die Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen. Dabei werden beide Einkommen zusammengerechnet und halbiert. Aus diesem halbierten Betrag ergibt sich die Einkommenssteuer, die dann wieder verdoppelt wird. Das Ehegattensplitting bringt den Vorteil, dass beide Partner den Grundfreibetrag voll ausschöpfen können. Besonders bei großen Lohnunterschieden, etwa wenn ein Partner in Teilzeit arbeitet, lassen sich bis zu 10.000 Euro Steuern sparen. Sollten beide Partner jedoch ungefähr gleich viel verdienen, ist die Steuerersparnis marginal und eine Eheschließung aus steuerlichen Gründen ist nicht lohnenswert.

Vorteile bei Schenkung und Erbschaft

Neben der Lohnsteuer ist eine Heirat auch für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer relevant. Der Freibetrag bei Schenkung und Vererbung unter Ehegatten liegt bei 500.000 Euro. Dies ist der höchstmögliche Freibetrag und impliziert, dass erst Steuern fällig werden, wenn dieser Betrag bei der Schenkung oder Vererbung überschritten wird. Bei einer Überschreitung des Freibetrages sind die anfallenden Steuern für Ehepartner geringer als für nicht verheiratete Paare. Dieser Unterschied kann je nach Erbschafshöhe bis zu 20% betragen.

Recht auf Hinterbliebenenrente

Im Todesfall hat der hinterbliebene Ehepartner ein Anrecht auf Witwen- oder Witwer-Rente, wenn der Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Der Betrag der Hinterbliebenenrente hängt von der Höhe und der Dauer der Einzahlungen ab, Unverheiratete haben jedoch keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Fall des Todes ihres Partners.

Weitere Vorteile bei Krankenkassenbeiträgen und Beamtenbesoldung möglich

Auch bei der Krankenversicherung können verheiratete Partner unter Umständen profitieren. So kann der Ehepartner in viele Tarifen kostenlos mitversichert werden, wenn dieser ein geringes Einkommen hat.

Ist einer der Eheleute verbeamtet, kann je nach Bundesland ein Familienzuschlag zum Gehalt hinzukommen. Auch dieser Zuschlag gilt nicht für unverheiratete Paare.

Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt

Mit der Eheschließung verpflichten sich die Partner zum gegenseitigen Unterhalt. Dieser kann durch finanziellen Unterhalt geleistet werden, indem ein Partner arbeiten geht und Geld erwirtschaftet, oder auch durch Haushaltsführung und Kindererziehung. Diese Unterhaltspflicht gilt nicht erst bei einer Scheidung, sondern auch im alltäglichen Leben, wenn zum Beispiel ein Partner arbeitslos wird oder aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann.

Auch bei unverheirateten Paaren besteht eine Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung, wenn sie länger als ein Jahr zusammenwohnen. Dies wird Bedarfsgemeinschaft genannt und gilt in finanziellen Notlagen, wenn ein Partner seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann. Anspruch auf Unterhaltszahlung hat ein unverheirateter Partner jedoch nicht, außer es gibt ein gemeinsames Kind, um welches sich ein Partner allein kümmert. Kann er deshalb nicht selbst erwerbstätig sein, besteht das Recht auf Betreuungsunterhalt. Analog zum Ehevertrag gibt es auch in für Partnerschaften ohne eingetragene Ehe Partnerschaftsverträge, in welchen Ausgleichszahlungen im Falle einer Trennung festgehalten werden können.

Regelungen für Kinder bei verheirateten Paaren

Bei der Geburt eines Kindes zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Während verheiratete Paare automatische das gemeinsame Sorgerecht für das Kind erhalten, muss dieses bei unverheirateten Paaren durch eine Erklärung beantragt werden. Zunächst liegt das alleinige Sorgerecht bei unverheirateten nämlich bei der Mutter des Kindes. Auch bezüglich der Vaterschaft gibt es für Ehepaare eine klare gesetzliche Regelung. Der Ehemann gilt bei der Geburt eines Kindes automatisch als Vater, unabhängig davon, ob er dies biologisch auch tatsächlich ist.

Bei unverheirateten Paaren muss der Vater die Vaterschaft zunächst beim Standesamt anerkennen, um auch vor dem Gesetz als Vater des Kindes zu gelten. Die Anerkennung der Vaterschaft kann schon während der Schwangerschaft erfolgen, die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten Eltern muss von beiden Partnern gemeinsam abgegeben werden. Somit müssen unverheiratete Paare deutlich mehr Formalitäten bei der Geburt eines Kindes erledigen als Eheleute.

Rechte bei Krankheit und Unfällen des Ehepartners

Durch eine Heirat gehört der Partner offiziell zu den Angehörigen und bekommt somit im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit leichter eine Auskunft. Trotzdem ist es auch für Eheleute wichtig, sich über Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten zu informieren und diese gegebenenfalls zu erteilen. Denn allein der Status des Angehörigen ermächtigt den Ehepartner nicht dazu Entscheidungen im Namen des Erkrankten zu treffen. Nur durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung ist der Ehepartner vertretungsbefugt.

Als unverheiratetes Paar kann es jedoch bereits schwierig werden überhaupt eine Auskunft über den Partner zu erhalten. Es empfiehlt sich auch hier das Verfahren im Falle von Krankheit oder Unfall durch entsprechende Vollmachten vorzusorgen.

Erbberechtigung durch gesetzliche Erbfolge

Wenn es kein Testament gibt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Erbberechtigungen. Diese sieht den Ehepartner als Erben erster Ordnung an. Das heißt, angenommen die Ehepartner lebten in einer Zugewinngemeinschaft, dass der Ehepartner je nachdem welche anderen Verwandten es noch gibt, mindestens 50% des Nachlasses erbt. Dieser Anteil kann höher sein, wenn es keine Kinder oder Enkel gibt. Natürlich kann durch ein notariell beglaubigtes Testament der Anteil, den der Partner erbt, auch höher oder niedriger ausfallen.

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Normalfall. Durch einen Ehevertrag oder eine Erklärung vor einem Notar kann von diesem Normalfall abgewichen werden.

Bei unverheirateten Paaren ist der länger lebende Partner von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Dies kann nur durch eine entsprechende Verfügung im Testament umgangen werden. Des Weiteren gibt es den notariellen Erbvertrag, in welchem sich die Partner gegenseitig als Erben einsetzen. Dieser Erbvertrag kann nicht ohne das Wissen des Partners geändert werden, das Testament kann jedoch jederzeit und ohne den Partner zu informieren geändert werden.

Was passiert im Falle einer Scheidung?

Andres als bei unverheirateten Paaren, können sich Ehegatten nicht so einfach trennen. Entschließt sich ein Partner die Ehe zu beenden, muss dieser einen Scheidungsantrag einreichen, welcher dem anderen Ehegatten vom Familiengericht zugestellt wird. Dieser kann dem Antrag zustimmen oder diesen ablehnen. Der amtlichen Scheidung geht mindestens ein Trennungsjahr voraus. Neben Unterhaltsansprüchen und der Aufteilung der Vermögenswerte kommen bei einer Scheidung auch hohe Anwalts- und Gerichtskosten hinzu.

Emotionale Überlegungen vor einer Eheschließung

Die Ehe ist rein romantisch gesehen die größte Verbundenheit zwischen zwei Menschen. Es bedeutet, dass diese Menschen für immer zusammenbleiben möchten und sich ewige Treue versprechen. Ein solches Versprechen, gerade wenn es vor anwesenden Gästen, dem Gesetz oder der Kirche gesprochen wird, hat einen sehr hohen Stellenwert. Es kann jedoch auch einiges an Druck und Erwartungen auslösen. Die Vorstellungen der Zukunft sollte bei beiden Partnern gleich sein, damit das Paar dann tatsächlich glücklich bis ans Lebensende sein kann. Die Ehe als reines Versprechen der Liebe wird jedoch immer weniger gelebt. Vor allem gilt die Ehe mittlerweile als Legitimation für Außenstehende, wie den Staat, den Arbeitgeber oder den Vermieter, dass zwei Menschen zusammengehören. Auch für die Ehepartner kann das „Wir“-Gefühl gestärkt werden und die Ehe psychologische Sicherheit geben.

Ein weiterer Aspekt der Ehe ist das Symbol der Verbundenheit, das durch den Austausch von Trauringen zum Ausdruck gebracht wird. Besonders in München gibt es zahlreiche renommierte Juweliere, die eine große Auswahl an hochwertigen Trauringen anbieten. Trauringe in München sind nicht nur ein Zeichen der Liebe, sondern oft auch ein handgefertigtes Schmuckstück mit regionaler Tradition.

Neben den aufgeführten finanziellen und rechtlichen Vorteilen gibt es auch emotionale Gründe für eine Hochzeit. Viele Paare fühlen sich durch die Ehe stärker mit dem Partner verbunden und bezeichnen sich erst nach der Hochzeit als richtige Familie. Auch gilt eine Hochzeit als größter Liebesbeweis und als Brauch mit langer Tradition. Nicht zuletzt ist auch die Feier mit Freunden und Familie und das Brautkleid einer der Gründe für eine Hochzeit.

Fazit

Rein rational betrachtet gibt es also Vor- und Nachteile einer Heirat. Rechtlich gesehen haben verheiratete Paare mehr Vorteile als unverheiratete Paare. Nicht zu unterschätzen ist jedoch die emotionale Komponente einer Eheschließung. Während einige Paare glücklicher sind als je zuvor, fühlen sich andere Partner durch einen Ring am Finger eingeengt und schrauben ihre Erwartungen an das gemeinsame Leben hoch.

Die Entscheidung zur Eheschließung sollten sich also beide Partner gut überlegen. Es ist eine sehr weitreichende Entscheidung, hinter welcher beide Partner gleich stark stehen sollten. Neben Formalitäten wie Ehevertrag oder Vorsorgevollmachten, sollte auch die Vorstellung der gemeinsamen Zukunft vor einer Eheschließung geklärt sein.

Wenn es an die Hochzeitseinladung geht

Entscheidet man sich für eine Hochzeit, dann ist neben der Terminfindung die Einladung der wichtigste erste Schritt. Es sollte genau überlegt werden, wen man nicht bei der Hochzeitseinladung vergessen darf, damit man eine vollständige Gästeliste zusammenstellt und dann geht es an die Einladung selbst.
Neben vielen klassischen Einladungskarten und Einladungsideen, kann man aber auch seiner Kreativität freien Lauf lassen und auch mal neue Ideen ausprobieren. Ein schöner Stil, um eine Hochzeitseinladung zu gestalten, ist das Hochzeits-ABC. Dabei versteckt sich hinter jedem Buchstaben ein Detail zur Hochzeitsfeier und deren Ablauf, wie beispielsweise A, wie Anreise oder B, wie Beginn der Feier!

Heiraten – Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile

  • Vergünstigte Tarife bei Versicherungen
  • Mögliche Steuerersparnis
  • Geringere Schenkungs- und Erbschaftssteuer
  • Recht auf Hinterbliebenenrente
  • Familienzuschlag bei Beamten
  • Gemeinsames Sorgerecht bei Kindern
  • Leichtere Auskunft im Fall von Krankheit oder Unfall
  • Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Stärkere Verbundenheit / Liebesbeweis

Nachteile

  • Unterhaltsverpflichtung
  • Haftung für den Partner
  • Trennung nicht ohne Formalitäten möglich
  • Ohne Ehevertrag: Anspruch auf das Vermögen des Partners
  • Hohe Kosten für die Hochzeitsfeier
  • Druck und das Gefühl der Einengung
  • Hohe Scheidungsrate und – kosten

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