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Scheidung online? Wie geht das?

Liebe, Zuneigung und Vertrauen halten leider nicht immer ein Leben lang, auch wenn sich das bei der Hochzeit beide Partner erhofft und erwünscht haben. Die Ehe ist zerbrochen, das große Glück vorbei. Eine Scheidung ist ein einschneidendes Ereignis, das viele fürchten. Sie haben Angst um das eigene Vermögen, um Ehegatten- und Kinderunterhalt, um ihre Rente und einen entsprechenden Versorgungsausgleich. Aber die Sorge ist oft unbegründet. Mit der richtigen Unterstützung kann eine gut vorbereitete Scheidung auch viele Vorteile bringen. Eine Scheidung in beidseitigem Einvernehmen ist heute auch online möglich. Auch wenn eine Trennung nicht einvernehmlich erfolgt, können am Ende beide gewinnen und wieder ihr eigenes Leben leben.

Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung?

Um sich von seinem Partner oder seiner Partnerin scheiden zu lassen, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Die Ehepartner müssen das Trennungsjahr vollzogen haben, das heißt sie müssen ein Jahr in getrennten Haushalten gelebt haben. Dies gilt auch für Partner, die sich einvernehmlich trennen. Bei getrennten Haushalten gilt eine Ehe spätestens nach drei Jahren beendet und der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Trennung endgültig ist. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur dann möglich, wenn das Fortdauern der Ehe für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das ist beispielsweise bei körperlicher Gewalt oder Alkoholmissbrauch der Fall. Die Ehe muss gescheitert sein und einer der beiden Ehepartner muss einen Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht haben. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Der Grund für die Scheidung spielt dabei keine Rolle, es muss nur eindeutig festgestellt werden, dass die Ehe endgültig zerbrochen ist.

Was ist eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung gibt es rechtlich gesehen nicht. Online kann kein Scheidungseintrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Ein Anwalt muss einen Schriftsatz aufsetzen, indem der Antrag auf eine Scheidung gestellt wird. Dieser Schriftsatz wird beim Familiengericht eingereicht. Wer die Scheidung einreicht, muss durch einen Anwalt vertreten sein. Der andere Ehegatte benötigt keinen eigenen Antrag und auch keinen Anwalt, da er dem Scheidungsantrag vor Gericht zustimmen kann. Dies gilt nur, wenn die Scheidung einvernehmlich ist. Beim Scheidungstermin müssen beide Ehepartner vor Ort sein, es gilt Präsenzpflicht. Nur in Ausnahmenfällen kann das Gericht diese Präsenzpflicht erlassen. Die Online-Scheidung hat sich als Wort sprachlich durchgesetzt, meint aber vielmehr die Möglichkeit, kostengünstig und schnell einen Anwalt zu beauftragen, der den Scheidungsantrag einreicht. Eine Scheidung online ist besonders dann sinnvoll, wenn sich ein Ehepaar einvernehmlich scheiden lässt und die Besitz- und Vermögensverhältnisse geklärt sind. Durch eine Online-Scheidung lässt sich auch viel Geld sparen. Auch bei Einvernehmen ist es ratsam, sich durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Er beantwortet wichtige Fragen und steht beratend zur Seite.

Welches Familiengericht ist eigentlich zuständig?

Die Frage der Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt. Wenn die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder haben, ist das Amtsgericht im Bezirk zuständig, indem ein Ehepartner mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt. Wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt, ist das Amtsgericht in dem Ort zuständig, indem das Ehepaar zuletzt zusammengelebt hat. Voraussetzung ist aber, dass mindestens einer der beiden noch in diesem Ort lebt. Lebt keiner mehr an diesem Ort und es gibt keine gemeinsamen minderjährigen Kinder, dann ist das Gericht zuständig in dem der Ehepartner lebt, der den Scheidungsantrag nicht gestellt hat.

Wie lange dauert eine Scheidung online?

Die Dauer einer Scheidung ist davon abhängig, ob sich ein Ex-Paar einvernehmlich scheiden lässt, oder ob die Ehe im Streit endet. Eine Online-Scheidung und eine normale Scheidung unterscheiden sich in diesem Punkt nicht. Gemeinsam können Ehepartner, die sich scheiden lassen wollen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Darin können alle Folgen der Scheidung geregelt werden, beispielsweise das Thema Unterhalt, die Vermögensaufteilung einer Zugewinngemeinschaft oder ein Vorsorgeausgleich. Auch die Verteilung des gemeinsamen Hausrats, der Unterhalt für Kinder, das Sorgerecht oder der Verkauf der gemeinsamen Immobilien kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Wenn sich beide Partner durch einen Anwalt vertreten lassen, verhandeln in der Regel die Fachanwälte in Absprache mit ihren Mandanten. Je nach Verhandlungen zieht sich dann auch der Scheidungstermin. 


Was kostet eine Online-Scheidung?

Eine Scheidung kostet immer Geld. Die Höhe der Kosten hängt unter anderem davon ab, ob sich die Ehepartner einig sind oder ob sie sich im Streit getrennt habe. Je länger sich ein Scheidungsverfahren zieht, desto teurer wird es. Außerdem bestimmen die Vermögenswerte und das Gerichtsverfahren die Kosten. Wer nur wenig Geld hat, kann Verfahrenskostenbeihilfe beantragen. Die Kosten der Scheidung werden dann ganz oder zumindest teilweise durch den Staat bezahlt. Erfolgt eine Trennung einvernehmlich kann eine Verfahrenswertminderung um 30 Prozent beantragt werden. Abschließend lässt sich sagen, dass eine einvernehmliche Scheidung immer günstiger ist, insbesondere online. Für den ein oder anderen gilt es also zu überlegen, ob eine außergerichtliche Einigung nicht doch im Sinne beider Ehepartner wäre. 

Als Beispiel könnte man ein Ehepaar mit zwei Kindern heranziehen, wobei beide Ehpartner 2.000€ netto im Monat verdienen. Bei einer klassischen Scheidung würde man auf Kosten von etwa 5.000€ für die Scheidung kommen. Mit einer Online-Scheidung und entsprechenden Rabatten kommt man aber deutlich unter diesen Wert.

Was passiert mit dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder?

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen alleinigem Sorgerecht und dem gemeinsamen Sorgerecht für Kinder. Die Gericht verwenden viel Zeit, um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären. Der Normalfall ist das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile. Beim gemeinsamen Sorgerecht sind beide Eltern gleichberechtigt, wenn es um das Kindeswohl oder wichtige Entscheidungen geht, beispielsweise um die Entscheidung auf welche Schule ein Kind geht oder um medizinische Angelegenheiten. Auch bei einem gemeinsamen Sorgerecht können Eltern eigene Entscheidungen treffen. Das alleinige Sorgerecht wird über das Familiengericht beantragt. Stellt ein Ehepartner diesen Antrag, muss der andere in der Regel zustimmen.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn das Kindeswohl gefährdet wird. Dann erlaubt das Familiengericht den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts. Das ist auch der Fall, wenn die Ehepartner so stark zerstritten sind, dass die Kinder Schaden davontragen könnten. Allerdings befürworten viele Gerichte das gemeinsame Sorgerecht ausdrücklich. Da Eltern immer Eltern bleiben sollte der Umgang mit dem Kind oder den Kindern einvernehmlich zwischen den Partnern geklärt werden. Im Idealfall geschieht dies zum Wohl der minderjährigen Kinder, die weiterhin gemeinsam betreut werden.

Wie läuft eine Scheidung online ab?

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Ehegatte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes beim Familiengericht die Scheidung einreichen. Für eine Scheidung gilt Anwaltspflicht. Im Online-Verfahren wird eine Kanzlei beauftragt, die demjenigen einen Anwalt zur Seite stellt, der die Scheidung eingereicht hat. Die Kommunikation erfolgt in der Regel online über E-Mail und Telefon. Die Noch-Eheleute müssen einige Formulare ausfüllen, die der Anwalt beim zuständigen Gericht einreicht. Damit entfallen die Fahrten zu einer Kanzlei, der Besuch und auch Wartezeiten. Die Kosten einer Online-Scheidung sind deshalb niedriger. In der Regel fordert das Gericht eine Vorschusszahlung beim Einreichen der Scheidungspapiere. Der Antrag wird nach dem Bezahlen dem anderen Ehepartner zugestellt. Die Kosten werden im Laufe des Verfahrens aufgeteilt, da beide Partner diese begleichen müssen. Wer sich einvernehmlich scheiden lässt, kann den Anwalt beauftragen und die getroffene Scheidungsfolgenvereinbarung gleich miteinreichen. Dann kann ein Ehepartner auf einen Anwalt verzichten. Allerdings kann dieser dann vor Gericht auch keine Anträge mehr stellen. Dadurch kann sehr schnell ein Scheidungstermin festgelegt werden. Da alle Fragen geklärt sind, wird die Ehe in der Regel schnell geschieden. Sind sich die Parteien nicht einig, muss jeder vor Gericht mit seinem Rechtsbeistand erscheinen.

Reicht es, sich gemeinsam einen Anwalt zu nehmen?

Es ist nicht möglich, sich im Falle einer einvernehmlichen Scheidung von nur einem Anwalt vertreten zu lassen. Ein und derselbe Anwalt darf niemals sowohl den einen Ehepartner als auch den anderen Ehepartner vertreten. Das ist durch die Berufsordnung verboten, da es um widerstreitende Interessen geht. Der Anwalt darf den anderen nicht beraten und auch keine Informationen herausgeben, denn was für den einen Ehegatten gut ist, geht in der Regel zulasten des anderen Ehegatten. Für den Anwalt geht es auch um Parteiverrat und er würde den Anspruch auf Bezahlung verlieren. Möglich ist es aber, dass, wie oben erklärt, ein Ehepartner mit Anwalt die Scheidung und eine Scheidenfolgenvereinbarung einreicht. Dann kann der zweite Partner auf einen Anwalt verzichten und das frühere Paar kann sich die Kosten für einen zweiten Anwalt schaden.

Wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Bei einem Scheidungstermin spricht der Richter oder die Richterin die Scheidung aus. Rechtskräftig wird sie aber erst, vier Wochen nach der Zustellung des Scheidungsbeschlusses. Dafür kann das Gericht einige Zeit benötigen. Während dieser Frist ist die Scheidung noch nicht gültig, das heißt die Partner gelten immer noch als verheiratet. 


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